Verhalten bei biologischen oder chemischen Gefahren

1. Bei Aufenthalt im Freien:

  • Suchen Sie das nächste bewohnte Haus auf
  • Bewegen Sie sich möglichst quer zur Windrichtung, atmen Sie möglichst durch einen Atemschutz, zumindest ein Taschentuch
  • Wenn Sie bereits mit gefährlichen Stoffen in Berührung gekommen sind, wechseln Sie bei Betreten des Hauses Oberbekleidung und Schuhe
  • Lassen Sie verschmutzte Oberbekleidung und Schuhe außerhalb des Wohnbereichs
  • Waschen Sie Gesicht, Haare und Hände gründlich, ebenso Nase und Ohren
  • Befolgen Sie die Hinweise zum Aufenthalt in Gebäuden

2. Unterwegs im Auto:

  • Schalten Sie die Belüftung aus und schließen Sie die Fenster
  • Hören Sie Radio (UKW, Regionalsender) und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Einsatzkräfte
  • Fahren Sie ansonsten zum nächsten bewohnten Gebäude und folgen Sie den Hinweisen beim Aufenthalt im Freien

3. Bei Aufenthalt im Gebäude:

  • Bleiben Sie im Gebäude
  • Nehmen Sie gefährdete Passanten vorübergehend auf
  • Informieren Sie -falls erforderlich- andere Hausbewohner
  • Schließen Sie Türen und Fenster
  • Schalten Sie Ventilatoren und Klimaanlage aus, schließen Sie die Lüftungsschlitze der Fensterrahmen
  • Suchen Sie einen gut geschützten Innenraum der Wohnung auf, der möglichst keine Außenfenster hat
  • Meiden Sie Keller oder andere niedrig gelegene Räume
  • Vermeiden Sie unnötigen Sauerstoffverbrauch durch Kerzen o.ä.
  • Schalten Sie zu Ihrer Information das Radio auf UKW-Empfang eines Regionalsenders oder das Fernsehgerät ein
  • Beachten Sie die Durchsagen der Behörden und Einsatzkräfte
  • Telefonieren Sie nur in Notfällen
  • Benutzen Sie beim Eindringen gefährlicher Substanzen vorhandene Atemschutzgeräte, notfalls Mundschutz wie z.B. OP-Maske oder Tücher

(Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) - www.bbk.bund.de, geändert/ergänzt durch KFV Limburg-Weilburg