Verhalten bei biologischen oder chemischen Gefahren
1. Bei Aufenthalt im Freien:
- Suchen Sie das nächste bewohnte Haus auf
- Bewegen Sie sich möglichst quer zur Windrichtung, atmen Sie möglichst durch einen Atemschutz, zumindest ein Taschentuch
- Wenn Sie bereits mit gefährlichen Stoffen in Berührung gekommen sind, wechseln Sie bei Betreten des Hauses Oberbekleidung und Schuhe
- Lassen Sie verschmutzte Oberbekleidung und Schuhe außerhalb des Wohnbereichs
- Waschen Sie Gesicht, Haare und Hände gründlich, ebenso Nase und Ohren
- Befolgen Sie die Hinweise zum Aufenthalt in Gebäuden
2. Unterwegs im Auto:
- Schalten Sie die Belüftung aus und schließen Sie die Fenster
- Hören Sie Radio (UKW, Regionalsender) und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Einsatzkräfte
- Fahren Sie ansonsten zum nächsten bewohnten Gebäude und folgen Sie den Hinweisen beim Aufenthalt im Freien
3. Bei Aufenthalt im Gebäude:
- Bleiben Sie im Gebäude
- Nehmen Sie gefährdete Passanten vorübergehend auf
- Informieren Sie -falls erforderlich- andere Hausbewohner
- Schließen Sie Türen und Fenster
- Schalten Sie Ventilatoren und Klimaanlage aus, schließen Sie die Lüftungsschlitze der Fensterrahmen
- Suchen Sie einen gut geschützten Innenraum der Wohnung auf, der möglichst keine Außenfenster hat
- Meiden Sie Keller oder andere niedrig gelegene Räume
- Vermeiden Sie unnötigen Sauerstoffverbrauch durch Kerzen o.ä.
- Schalten Sie zu Ihrer Information das Radio auf UKW-Empfang eines Regionalsenders oder das Fernsehgerät ein
- Beachten Sie die Durchsagen der Behörden und Einsatzkräfte
- Telefonieren Sie nur in Notfällen
- Benutzen Sie beim Eindringen gefährlicher Substanzen vorhandene Atemschutzgeräte, notfalls Mundschutz wie z.B. OP-Maske oder Tücher
(Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) - www.bbk.bund.de, geändert/ergänzt durch KFV Limburg-Weilburg