Seit dem 1. Januar 2015 müssen in Hessen alle Wohngebäude mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Es gilt eine Rauchmelderpflicht.

Seit Juli 2005 ist es bereits für Neu- oder Umbauten verbindlich vorgeschrieben, Rauchmelder zu installieren. Ab 1. Januar 2015 wird das auch für Bestandsgebäude Pflicht.

Oft wird die Feuerwehr gefragt, welche Rauchmelder man nehmen soll und wo diese am besten installiert werden sollen muss.

§ 13, Abs. 5 der Hessischen Bauordnung lautet wie folgt:

           

„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümerinnen und Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen und Besitzern, es sei denn, die Eigentümerinnen oder die Eigentümer haben diese Verpflichtung übernommen.“

Wir empfehlen grundsätzlich Rauchmelder zu verwenden, die per Funk untereinander verbunden sind. Auch sollten die Rauchmelder mit einem Prüfsiegel versehen sein.

Gerne steht Ihnen Ihre örtliche Feuerwehr beratend zur Seite. Unter http://www.rauchmelder-lebensretter.de finden Sie ebenso hilfreiche Informationen.

Ihre Freiwillige Feuerwehr Hünfelden

Verhalten Rauchmelder

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