Seit eigen Tagen treten Personen auf, die fälschlicherweise Rauchmelder nach Installation und Funktion überprüfen möchten.

Eine Kontrollpflicht über die Installation oder die Funktionsfähigkeit von Rauchwarnmelder durch Behörden, die Feuerwehren oder durch Firmen gibt es jedoch in Hessen nicht. Die Installation obliegt der Zustandsveranwortung des Hauseigentümers, die Funktionsfähigkeit eines Rauchmelders ist durch den Nutzer einer Wohnung zu prüfen.

Betroffene Haushalte sollten daher sich sofort bei der Polizeidienstelle melden.