Niederbrechen/Borken. Entscheidet Frau oder Mann sich, in den Dienst der Freiwilligen Feuerwehr zu treten, bietet sich die Kontaktaufnahme an einem der Übungsabende an, die meist wöchentlich bei der örtlichen Wehr stattfinden. Ist dann die Entscheidung gefestigt und können sich beide Seiten eine gemeinsame Zukunft vorstellen, dann entscheidet der Gemeindebrandinspektor über die Aufnahme des Neumitgliedes. Dieses wird dann per Handschlag und Überreichung der Feuerwehrsatzung der Kommune im Rahmen der jeweiligen Jahreshauptversammlung der öffentlich-rechtlichen Feuerwehr aufgenommen. Fortan gilt es, sich vom Grundlehrgang über die verschiedenen Fach- und Fortbildungslehrgänge sowie die regelmäßige Teilnahme an den Übungsabenden für den Feuerwehrdienst zu ertüchtigen. Feuerwehr-Führungs- und Leitungsfunktionsträger des Südkreises des Landkreises Limburg-Weilburg trafen sich dieser Tage auf Einladung ihrer jeweiligen Gemeinde-/ Stadtbrandinspektoren in  der Kulturhalle in Niederbrechen, worauf auch das erhöhte Feuerwehrfahrzeugaufkommen an der Halle hingewiesen hatte.

„Die Verantwortlichkeit und Haftung des Wehrführers/Einsatzleiters im Feuerwehrdienst“ war der Vortrag, den Rechtsanwalt Dr. jur. Ullrich Laabs als Referent des Abends zu Gehör brachte. Mitten in der Woche, nach Feierabend, trockene Rechtsthemen ? JA ! Denn in seiner Kanzlei in Borken in Nordhessen sowie in seiner Funktion als Vorsitzender des Fachausschusses Recht und Organisation im Landesfeuerwehrverband, dem er seit 15 Jahren angehört, hat er täglich mit Paragraphen zu tun und dies aus allen Richtungen. Denn er ist ein Mann der Praxis, ehemaliger stellvertretender Gemeindebrandinspektor der Gemeinde Borken und seit rund zwei Jahrzehnten im aktiven Feuerwehrdienst. Als solchem ist ihm die rechtliche Durchdringung des Alltags der Feuerwehren sowohl aus dem aktiven Dienst als auch aus dem Kanzleialltag gewahr.

Ein Feuerwehrmann ist immer im Dienst – kommt er in seiner Freizeit z.B. zu einem Unfall, hat er eine Garantenstellung zu erfüllen, er hat die Ausbildung, weiß wie Hilfe geht und hat dies zu tun und das möglichst richtig, während ein „normaler“ Passant schon dadurch einer rechtlichen Betrachtung entgehen könnte, dass er den Notruf wählt, würde dem Feuerwehrmann (und natürlich ebenfalls anderen gut ausgebildeten Hilfskräften) ein barscher Wind ins Gesicht wehen, käme es zur rechtlichen Betrachtung eines solchen Falles, referierte Dr. jur. Ullrich Laabs.

Mehr als 150 Feuerwehrführungskräfte lauschten mehr als gespannt den Worten und Ausführungen von Dr. Laabs, die dieser mit verbal-virtuoser Leichtigkeit sowohl rechtlich nachhaltig fundiert aber auch praktisch außerordentlich anschaulich präsentierte. Die Grundlage für die Arbeit der Feuerwehren sind zahlreiche Vorschriften und Verordnungen aus dem Feuerwehrbereich, die den sowieso geltenden Bereich der Strafgesetzgebung sehr detailliert ergänzen. Kommt es zu Abweichungen von Dienstvorschriften oder diesen Vorgaben, wird es interessant und das Interesse von Strafverfolgungsbehörden und Versicherungen geweckt und die Suche nach möglichen Verantwortlichen wird beginnen.

Feuerwehrdienstvorschriften, wie die des HBKG (Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz), der HGO (Hessische Gemeindeordnung), der FwOVO (Feuerwehr-Organisationsverordnung) und der UVV (Unfallverhütungsvorschriften) sind genauso Grundlage der Feuerwehrarbeit, wie  Strafrecht, Verkehrsrecht, Bürgerliches Gesetzbuch und nicht zuletzt das Grundgesetz.

Die Feuerwehr ist eine dem Ordnungsamt der Gemeinde untergeordnete Institution, die auch Grundrechte einschränken darf, gleichzeitig sind Feuerwehrleute mit Leitungsfunktionen Ehrenbeamte mit zusätzlich besonderen Pflichten. Die Rechtsthemen sind intensiver Teil der Ausbildung von Feuerwehrleuten, denn deren Einhaltung oder Nichteinhaltung beschäftigt zunehmend die Gerichte oder Versicherungen. Dr. Laabs machte anhand zahlreicher Beispiele aus der Praxis deutlich, wie die Rechtslage sich in den letzten Jahren entwickelt hat. Der Legalakt der Aufnahme in den Feuerwehrdienst per Handschlag mit Überreichung der Satzung ist hier ein Indiz für die enge Verwobenheit zwischen Ehrenamt, Feuerwehrdienst und Rechtslage. Die Einstufung der Dringlichkeit eines Einsatzes bei Melderalarmierung, die Frage nach der eigenen Eignung aufgrund der Tagesverfassung und persönlichem Zustand, die Fahrt zum Feuerwehrhaus, die Ausrüstung mit den richtigen Materialien, die Fahrt zum Einsatzort und schlussendlich das einsatzeffektive Abrufen allen erlernten Wissens bei gleichzeitiger Teamarbeit  am Einsatzort zur Wahrung von Menschenleben, Werten und Beachtung des Umweltschutzes – Das alles lässt den Arbeitsauftrag einer Feuerwehrfrau oder eines Feuerwehrmannes in einem ganz anderen Licht erscheinen – es ist eine unglaubliche Verantwortung, die auf jedem Einzelnen lastet, doch auch eine Last, die in der fürsorgenden Kameradschaft und verantwortungsvoller Ausübung der übertragenen Führungsrolle in den verschiedenen Dienstebenen gemeinsam gewissenhaft getragen wird. So gelingt es, dass Menschen und Material geschont und geschützt werden, dass Einsätze taktisch und rechtlich einwandfrei abgewickelt werden können und, dass die Feuerwehrleute wohlbehalten zu ihren Familien zurückkehren können.

Björn Schulz, stellvertretender Gemeindebrandinspektor der Gemeinde Selters, sowie Mario Bauer, der Gemeindebrandinspektor der Gemeinde Hünfelden freuten sich stellvertretend über das enorme Interesse der Teilnehmer aus über 40 Ortsteilwehren im Südkreis, die gerne noch viel mehr Interessenten mitgebracht hätten, was jedoch die räumlichen Kapazitäten gesprengt hätte. Mit regionalen Grüßen aus Hünfelden („Dauborner“) und Selters („Selterswasser“) machte sich Dr. jur. Ullrich Laabs direkt nach der Veranstaltung wieder auf den Heimweg, um in seiner Gemeinde wieder „einsatzbereit“ melden zu können. Organisiert wurde der Abend von den Gemeinde- & Stadtbrandinspektoren der Kommunen Bad Camberg, Selters, Brechen, Hünfelden, Villmar, Runkel und Limburg.

Wenn auch Sie sich für die Arbeit Ihrer Feuerwehr interessieren, informieren Sie sich auf den Seiten des Kreisfeuerwehrverbandes des Landkreises Limburg-Weilburg unter www.Kreisfeuerwehrverband.net. (Peter Ehrlich/ FOTO-EHRLICH.de)

Bildunterschrift : Michael Gläser (Stellvertretender Gemeindebrandinspektor der Gemeinde Brechen, Björn Schulz (Stellvertretender Gemeindebrandinspektor der Gemeinde Selters), Ulrich Stath (Gemeindebrandinspektor der Gemeinde Selters), Dr. jur. Ullrich Laabs (Referent), Richard Burbach (Stadtbrandinspektor der Stadt Bad Camberg), Alexander Rembser (Stellvertretender Stadtbrandinspektor der Stadt Bad Camberg), Lars Falkenbach (Gemeindebrandinspektor der Gemeinde Villmar), Mario Bauer (Gemeindebrandinspektor der Gemeinde Hünfelden) (Peter Ehrlich/ FOTO-EHRLICH.de)