Den bundesweiten Rauchmeldertag gibt es seit 2006. Sein Motto lautet: „Freitag der 13. könnte Ihr Glückstag sein“. 2018 findet der Rauchmeldertag am 13. April und 13. Juli statt.

Nur funktionierende Rauchmelder retten Leben

„Rauchmelder haben sich im Einsatz bewährt. Weil die Einsatzkräfte durch Rauchmelder früher alarmiert werden und so schneller vor Ort sind, gibt es immer weniger Brandtote und die Gebäudeschäden sind geringer“, erklärte Hartmut Ziebs, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes, anlässlich des Rauchmeldertages im Oktober. Umso wichtiger sei es, die Geräte funktionsfähig zu halten, so Ziebs. Der Rauchmelder kann im Ernstfall nur einwandfrei funktionieren, wenn die Raucheintrittsöffnungen frei von Staub, Flusen und anderen Verschmutzungen gehalten werden und die Batterie bei niedriger Spannung nach Herstellerangaben ausgetauscht wird. Schließlich geht es um Leben und Tod: Bei einem Brand kann eine Rauchgasvergiftung schon nach zwei Minuten tödlich sein. Es zählt also jede Sekunde, die der Rauchmelder frühzeitig alarmiert.

„Viele Eigentümer wissen nicht, dass sie nicht nur für die Installation der Rauchmelder verantwortlich sind, sondern auch für deren regelmäßige Wartung“, erläuterte Christian Rudolph, Vorsitzender von „Rauchmelder retten Leben“ und erklärte in der offiziellen Pressemitteilung: „Jeder Eigentümer ist verpflichtet, die einwandfreie Funktion der Rauchmelder durch regelmäßige Wartung sicherzustellen. Das gilt mietrechtlich auch gegenüber den Mietern.“

Laut Erhebungen des Statistischen Bundesamtes stirbt in Deutschland durchschnittlich jeden Tag ein Mensch an den Folgen eines Brandes. 95 Prozent der Betroffenen ersticken an giftigen Rauchgasen. „Funktionsfähige Rauchmelder hätten ihr Leben retten können“, kommentierte Rudolph. 

Tipps zur Wartung und Alarm-Beispieltöne

Wertvolle Tipps zur richtigen Pflege sowie Beispiele für Alarm- und Batteriewarntöne von Rauchmeldern sind auf der Website der Initiative „Rauchmelder retten Leben“ abrufbar. Anhand der Beispieltöne lernen die Verbraucher Alarmtöne von anderen Warnsignalen wie z. B. dem Piepen einer Tiefkühltruhe, zu unterscheiden. „Wer sich die Töne anhört, kann in Zukunft einfacher beurteilen, ob nur die Rauchmelderbatterie schwach ist und ausgetauscht werden muss oder ob es sich um einen echten Alarm handelt“, so Rudolph. 

Hinweise zur Rauchmelderpflege und verschiedene Beispieltöne sind verfügbar unter: www.rauchmelder-lebensretter.de/installation-und-wartung

 

Wann sollte man Rauchmelder eigentlich wechseln? 

Nach zehn Jahren sind auch Rauchmeldern mit Lithium-Langzeitbatterie gewissen technischen Alterungsprozessen unterworfen. Hinzu kommt eine abnehmende Batterieleistung und Hausstaub, der sich mit der Zeit festsetzt und die empfindliche Elektronik beeinträchtigen kann. Wenn die Störungsmeldung der Energieversorgung auftritt, sollten Rauchmelder durch neue Geräte ersetzt werden – spätestens nach zehn Jahren sollte man alte Rauchmelder jedoch entsorgen. 

Alte Rauchmelder gehören nicht in den Hausmüll 

Rauchmelder mit fest eingebauter Lithium-Langzeitbatterie dürfen auf keinen Fall im Hausmüll entsorgt werden. Ein solcher Hinweis findet sich auch auf der Rückseite vieler Geräte in Form eines Piktogramms (durchgestrichene Mülltonne). Bei öffentlichen Sammelstellen und bei kommunalen Wertstoffhöfen können alte Rauchmelder kostenlos zur Entsorgung abgegeben werden. Auch größere Einzel- und Online-Händler sind seit Sommer 2016 verpflichtet, elektronische Altgeräte zurückzunehmen, wenn diese eine Kantenlänge von 25 Zentimeter nicht überschreiten. Dafür stehen im Einzelhandel meist Sammeltonnen bereit. Bei größeren Mengen Elektroschrott empfiehlt es sich aber, dies vorher anzukündigen. 

Rücknahme und Entsorgung ist kostenlos

Grundlage für die Entsorgung von Elektrogeräten ist das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Es verpflichtet alle Hersteller zur Zahlung einer Entsorgungsabgabe. Diese Regelung stellt sicher, dass alte Melder und leere Batterien fachgerecht und umweltschonend entsorgt werden – und dass die Rücknahme und Entsorgung von Elektromüll kostenlos ist (§ 13 Abs. 1 ElektroG). Für weitere Informationen zur sachgemäßen Entsorgung von Rauchmeldern können sich Interessierte an die zuständigen kommunalen Behörden oder an den Händler wenden, bei dem die Rauchmelder angeschafft wurden.

 

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Quelle: www.rauchmelder-lebensretter.de