Überraschend auftretende Unwetter wie Eisregen oder Wärmegewitter treten oft so plötzlich auf, dass eine Vorbereitung gegen ihre Auswirkungen kaum möglich ist.

Aber bei schweren Gewittern, Sturmböen oder auch Wirbelstürmen, bleibt durch die Unwetterwarnungen in den Medien vielfach genug Zeit, die Gefahren zu reduzieren und Schäden zu vermeiden oder zu mindern.

Allgemeine Hinweise: Verhalten bei Unwetter (Flyer)

Deshalb ist es wichtig, dass Sie die Möglichkeit nutzen, die Wettermeldungen zu verfolgen und ggf. Unwetterwarnungen zu befolgen.

Hier auf halten wir für Sie stets die aktuellen Infos zu Wetter- und Unwetterlagen, Hochwasser und sonstigen Gefahren bereit.

Generell sollten Sie bei Unwettern griffbereit haben:

  • Ein netzunabhängiges UKW-Radio mit ausreichenden Batterien.
  • Netzunabhängige Lichtquellen wie Taschenlampen und Kerzen.
  • Notgepäck und Dokumentensicherung für den Fall, dass Sie ihre Wohnung verlassen müssen.

Extratipp: In der Dokumentensicherung sollte eine Dokumentation Ihres Eigentums in Form von Fotos o.ä. enthalten sein. Wird ihr Haus oder Fahrzeug bei einem Unwetter beschädigt, kann dies für den Nachweis bei der Versicherung hilfreich sein.

Schon bei starken Regenschauern sollten Sie ein paar einfache Regeln beachten:

  • Halten Sie Türen und Fenster geschlossen, damit keine Regenböen Wasser in den Wohnbereich drücken können, bedenken Sie evtl. vorhandene Dachluken.
  • Achten Sie darauf, dass in Ihrer Wohnung kein Durchzug entstehen kann, der bei plötzlich zuschlagenden Türen oder Fenstern zu Schäden führt.
  • Bedenken Sie, dass starker Wind das Regenwasser schräg durch Öffnungen eindringen lassen kann und hierdurch eventuell elektrische Geräte oder Anschlüsse gefährdet werden könnten.
  • Bei sehr starken Niederschlägen könnte Wasser in die tiefer gelegenen Räume (Keller) eindringen, ggf. sollten Sie elektrische Geräte im Kellerbereich vom Netz nehmen und durch Wasser gefährdete Sachen erhöht lagern. Bei Freisetzung gefährlicher Substanzen, wie z.B. Heizöl, verständigen Sie die Feuerwehr.
  • Bei starken Niederschlägen kann die Kanalisation überfordert werden und das Wasser fließt möglicherweise nur langsam ab, so dass Straßen überflutet sein können. Beachten Sie, dass dadurch Schäden in der Straßendecke oder vom Wasserdruck angehobene Kanaldeckel bedeckt sind und somit zu einer Gefahr werden können.

Zusatzhinweise zu Hagel und Wirbelstürmen:

Hagel und Wirbelstürme sind manchmal eine Folge schwerer Gewitter. Bei ihnen treten zusätzliche Gefahren durch Hagelkörner (gefrorenes Wasser) in unterschiedlicher Größe auf sowie durch Trümmer und Schmutzteile, die bei dem heftig rotierenden Wirbel eines Wirbelsturm auftreten können. Im Schnitt kommt es jährlich zu zehn Wirbelstürmen im Bundesgebiet, die meist jedoch über unbewohntem Gebiet stattfinden. Bei Hagel und Wirbelsturm besteht also die Gefahr von “Geschossen”, bei Wirbelstürmen zusätzlich die Gefahr durch schnell rotierende Luftmassen mit hoher Sogwirkung. Die durchschnittliche Fortbewegungsgeschwindigkeit eines Wirbelsturms kann zwischen 40 und 100 km/Stunde betragen, die rotierenden Winde erreichen Geschwindigkeiten von mehreren Hundert Km/Stunde.

Bei Hagel und Wirbelsturm sollten Sie zusätzlich beachten:

  • Schließen Sie zusätzlich zu Türen und Fenstern die Rollläden oder Fensterläden, halten Sie sich von Öffnungen fern, die nicht auf diese Art zusätzlich geschützt werden können, wie z.B. Dachluken,
  • Suchen Sie bei einem Wirbelsturm möglichst einen tief liegenden Raum, z.B. Keller oder einen innenliegenden Raum Ihres Wohnbereiches auf,
  • Kraftfahrzeug, Wohnwagen und leichte Gebäude wie Holzbauten bieten möglicherweise keinen ausreichenden Schutz.
  • Meiden Sie Räume mit großer Deckenspannweite wie Hallen o.ä.
  • Bleiben Sie nicht im Freien, suchen Sie, wenn irgend möglich, ein festes Gebäude auf, werden Sie im Freien überrascht und können kein Gebäude mehr aufsuchen, so suchen sie möglichst eine Mulde oder einen Graben auf, legen Sie sich mit dem Gesicht erdwärts und schützen Sie Kopf und Nacken mit den Händen.

(Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) - www.bbk.bund.de, geändert/ergänzt durch KFV Limburg-Weilburg)